Ihr Weg zur Gesundheit: Die Beantragung
Für die Beantragung einer Mutter/Vater-Kind-Maßnahme muss Ihr Arzt zunächst einen Antrag Ihrer Krankenkasse ausfüllen. Alle zur Beurteilung Ihrer gesundheitlichen Situation wichtigen Faktoren (Erkrankungen, Beschwerden, Belastungssituationen, bisher durchgeführte Therapien) sollten hierin aufgeführt werden.Weiterhin muss Ihr Arzt in diesem Antrag vermerken, ob
- eine Vorsorgemaßnahme nach § 24 SGB V oder
- eine Rehabilitationsmaßname nach § 41 SGB V durchgeführt werden soll.
Darüber hinaus benötigen Sie einen gesonderten Antrag für Ihre Kinder. Ihre Kinder können Sie entweder begleiten, weil sie selbst behandlungsbedürftig sind, oder weil den Kindern eine Trennung von Mutter/ Vater während der Maßnahme aus psychosozialen Gründen nicht zugemutet werden kann. Ein Grund kann auch sein, dass es keine Möglichkeit gibt, Ihre Kinder während Ihrer Abwesenheit zu Hause zu versorgen. Mit diesen Anträgen wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse und beantragen die Übernahme der Kosten für eine Mutter/Vater-Kind-Maßnahme nach § 111 a SGB V in unserem Haus.
Wir beraten Sie und helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung. Rufen Sie uns an: 038293-87 439
